EU-Vernichtungsverbot ab Juli 2026: Kleidung ja, Möbel nein
Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Händler in der EU unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe nicht mehr vernichten. Möbel und Matratzen stehen nicht auf dieser Verbotsliste. Offenlegen müssen große Unternehmen die Vernichtung aber trotzdem, und zwar für unverkaufte Verbraucherprodukte jeder Kategorie. Möbel und zurückgeschickte Sofas zählen ausdrücklich dazu.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen in der EU unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe nicht mehr vernichten.
- Möbel und Matratzen stehen nicht in Anhang VII der Ökodesign-Verordnung und fallen deshalb nicht unter das Vernichtungsverbot.
- Die Offenlegungspflicht aus Artikel 24 gilt dagegen für unverkaufte Verbraucherprodukte jeder Kategorie, Möbel eingeschlossen.
- Auch Retouren aus dem Widerrufsrecht zählen als unverkaufte Verbraucherprodukte, Spenden dagegen nicht.
- Ab dem 2. März 2027 gilt ein einheitliches Berichtsformat, ab dem 19. Juli 2030 sind auch mittlere Unternehmen erfasst.




