
Recht auf Reparatur 2026: Was sich beim Möbelkauf ändert und was nicht
Zum 31. Juli 2026 muss Deutschland die EU-Reparatur-Richtlinie (EU) 2024/1799 umsetzen. Ab diesem Stichtag zählt die Reparierbarkeit einer Ware laut dem geänderten Paragraf 434 BGB zur vereinbarten Beschaffenheit. Für Möbelkäufer heißt das: Ein Sofa oder Schrank, der sich nicht wie üblich instand setzen lässt, kann künftig einen Sachmangel begründen.

Markus Hoffmann
Möbelschreiner & Wohnberater
Auf einen Blick
- Ab 31. Juli 2026 zählt die Reparierbarkeit laut Paragraf 434 BGB zur objektiven Beschaffenheit jeder verkauften Ware, auch von Möbeln.
- Möbel stehen nicht auf der EU-Pflichtliste (Anhang II) für Ersatzteile und direkte Herstellerreparatur. Diese erfasst nur Elektrogeräte.
- Nach einer Nachbesserung verlängert sich die Gewährleistung einmalig von 24 auf 36 Monate, auch bei Möbeln.
- Die Regeln gelten für Verträge ab dem 31. Juli 2026; im B2B-Bereich greift das Reparierbarkeits-Kriterium erst ab 31. Dezember 2027.





