

Ab dem 27. September 2026 gilt in der gesamten EU die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. Möbelhändler und Hersteller dürfen ihre Ware dann nicht mehr pauschal als "umweltfreundlich", "öko" oder "klimaneutral" bewerben, ohne den Nachweis dafür zu liefern. Auch Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung sind verboten.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Kaum eine Produktkategorie wird so oft mit Nachhaltigkeit beworben wie Möbel, und kaum eine Aussage ließ sich bisher so schwer überprüfen. "Nachhaltig" war kein geschützter Begriff. Jeder Händler durfte ihn frei verwenden, ohne einen Beleg vorzulegen. Die neue Regel dreht diese Logik um und macht aus einem Marketing-Wort eine Behauptung, die man beweisen muss.
Ab dem 27. September 2026 dürfen Möbelhändler in der EU keine vagen Umweltaussagen mehr verwenden, die sie nicht belegen können. Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 ändert das europäische Lauterkeitsrecht und verlangt für jede Werbung mit Begriffen wie "nachhaltig" oder "klimaneutral" einen konkreten, überprüfbaren Nachweis.
Die Europäische Union verschärft die Regeln für Umweltwerbung. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, kurz EmpCo-Richtlinie, ausgeschrieben "Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel". Sie ändert zwei bestehende Gesetze: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU).
Deutschland musste die Vorgaben bis zum 27. März 2026 in nationales Recht überführen. Anwenden müssen Händler und Hersteller sie ab dem 27. September 2026. Ab diesem Stichtag kehrt sich die Beweislast um. Wer ein Sofa, einen Schrank oder eine Matratze mit einem Umweltvorteil bewirbt, muss diesen Vorteil belegen können. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum reicht eine allgemeine Behauptung dann nicht mehr aus. Sie braucht nachvollziehbare, überprüfbare Daten.
Das trifft eine Branche, in der Nachhaltigkeit zum Standard-Verkaufsargument geworden ist. Möbel werden häufiger als "nachhaltig" beworben als geprüft. Genau diese Lücke schließt die neue Regel.
Verboten sind allgemeine Umweltaussagen ohne Beleg. Dazu zählen Begriffe wie "umweltfreundlich", "öko", "grün", "natürlich", "biologisch abbaubar" und "klimaneutral". Auch Klimaneutralität, die nur auf dem Kauf von Kompensationszertifikaten beruht, darf ab dem 27. September 2026 nicht mehr als Produkteigenschaft ausgelobt werden.
Die Richtlinie zielt auf pauschale Schlagworte. Nach der EmpCo-Richtlinie sind allgemeine Umweltaussagen unzulässig, solange kein anerkannter Nachweis vorliegt. Betroffen sind Wörter, die auf jedem Möbel-Etikett auftauchen: "umweltfreundlich", "ökologisch", "grün", "natürlich", "biologisch abbaubar" und "klimaneutral".
Ein Beispiel aus dem Möbelalltag. Ein Regal, das als "klimaneutral produziert" verkauft wird, obwohl der Hersteller die Emissionen nur über zugekaufte Zertifikate ausgleicht, fällt künftig unter das Verbot. Solche Kompensations-Aussagen darf niemand mehr als Eigenschaft des Produkts selbst darstellen.
Erlaubt bleiben konkrete, belegbare Aussagen. "Aus 80 Prozent Recycling-Holz gefertigt" ist zulässig, wenn die Zahl stimmt und geprüft ist. "Umweltfreundlich" allein ist es nicht. Der Unterschied ist die Prüfbarkeit. Vage Adjektive verlieren ihren Werbewert, sobald niemand sie mit Daten hinterlegen kann.
Nachhaltigkeitssiegel sind ab dem 27. September 2026 nur noch erlaubt, wenn sie auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem oder einer Behörde beruhen. Selbst erfundene Öko-Logos ohne externe Kontrolle werden verboten. Etablierte, geprüfte Siegel wie der Blaue Engel, FSC oder PEFC bleiben davon unberührt.

Neben den Wörtern regelt die Richtlinie auch die Logos. Viele Hersteller kleben eigene grüne Siegel auf ihre Produkte, die seriös aussehen, aber von keiner unabhängigen Stelle geprüft werden. Diese Praxis endet. Ein Nachhaltigkeitssiegel darf künftig nur werben, wenn es auf einem zertifizierten System eines Dritten oder auf einer staatlichen Stelle beruht.
Für Käufer ist das eine Erleichterung. Wer ein Massivholzbett mit einem selbst gestalteten "Green Line"-Stempel sieht, konnte bisher kaum einschätzen, ob dahinter eine echte Prüfung steht. Etablierte Siegel bleiben gültig, weil sie unabhängig kontrolliert werden. Der Blaue Engel des Umweltbundesamts prüft Möbel etwa auf Emissionen und Materialherkunft, die Holzsiegel FSC und PEFC belegen die Herkunft aus kontrollierter Waldwirtschaft.
Die Regel unterscheidet damit sauber zwischen geprüftem Siegel und Marketing-Aufkleber. Nur die erste Sorte darf bleiben.
Die EmpCo-Richtlinie stärkt nicht nur den Schutz vor Greenwashing, sie vereinheitlicht auch Garantie-Informationen. Händler müssen künftig klarer über die gesetzliche Gewährleistung und über freiwillige Herstellergarantien informieren, damit Käufer die Haltbarkeitsversprechen verschiedener Möbel besser vergleichen können.
Der zweite Teil der Richtlinie betrifft die Langlebigkeit. Neben dem Greenwashing-Verbot ändert die EmpCo-Richtlinie die Verbraucherrechte-Richtlinie und verlangt bessere Informationen zu Garantien. Verbraucher sollen leichter erkennen, wie lange ein Möbel halten soll und welche Rechte sie im Schadensfall haben.
Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum gehört dazu ein einheitlicher Hinweis auf die mindestens zweijährige gesetzliche Gewährleistung, die in der gesamten EU gilt. Bietet ein Hersteller darüber hinaus eine eigene Garantie auf Haltbarkeit an, muss diese getrennt und verständlich ausgewiesen werden. So lässt sich eine echte Langzeit-Garantie von einem reinen Werbeversprechen unterscheiden.
Für einen Möbelkauf ist das praktisch relevant. Ein Esstisch mit klar dokumentierter Garantie auf die Verarbeitung sagt mehr über die zu erwartende Lebensdauer aus als das Wort "langlebig" auf der Produktseite.
Verlässlich sind Aussagen, die an einer konkreten Zahl oder einem geprüften Siegel hängen: eine Emissionsklasse, ein Holzherkunftsnachweis, ein unabhängiges Umweltzeichen. Schlagworte ohne Beleg wie "öko" oder "nachhaltig" verlieren ab dem 27. September 2026 ihren rechtlichen Rückhalt und taugen nicht als Kaufargument.
Für den nächsten Möbelkauf hilft ein einfacher Blick auf die Belege statt auf die Adjektive. Eine belastbare Umweltaussage nennt etwas Konkretes: einen Prüfwert, ein zertifiziertes Siegel oder einen Herkunftsnachweis. Wo nur ein Schlagwort steht, fehlt ab dem Stichtag die rechtliche Grundlage.
Bei Massivholzmöbeln lohnt der Blick auf zertifiziertes Holz. Ein Kleiderschrank aus Massivholz mit FSC- oder PEFC-Herkunftsnachweis liefert einen prüfbaren Beleg, den ein pauschales "aus nachhaltigem Anbau" nicht ersetzt. Wie die Holzherkunft künftig lückenlos dokumentiert werden muss, regelt die EU-Entwaldungsverordnung.
Bei der Schadstoffbelastung zählt die Zahl, nicht das Gefühl. Eine niedrige Formaldehyd-Emission lässt sich in Milligramm pro Kubikmeter messen. Der ab August 2026 halbierte Formaldehyd-Grenzwert zeigt, wie so ein prüfbarer Wert aussieht. Wer beim Kauf auf solche Nachweise achtet, kommt weiter als mit jedem grünen Etikett.
Greenwashing bezeichnet die Praxis, ein Produkt oder ein Unternehmen umweltfreundlicher darzustellen, als es tatsächlich ist. Bei Möbeln geschieht das oft über vage Begriffe wie "öko" oder über selbst erfundene grüne Siegel, die keiner unabhängigen Prüfung standhalten. Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verbietet solche irreführenden Umweltaussagen ab dem 27. September 2026.
Für deinen nächsten Möbelkauf lohnt es sich, ab September 2026 genauer auf die Belege hinter den grünen Wörtern zu schauen. Ein Schlagwort allein sagt künftig nichts mehr aus. Zählbar ist, was an einer Zahl, einem Herkunftsnachweis oder einem geprüften Siegel hängt.
EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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