
EU-Verpackungsverordnung PPWR: Das ändert sich ab 2026 für den Möbelversand
Ab dem 12. August 2026 gilt in der gesamten EU die neue Verpackungsverordnung PPWR, Verordnung (EU) 2025/40. Sie verpflichtet Händler, Verpackungen in Gewicht und Volumen auf das Nötigste zu reduzieren. Für den Möbelversand mit seinen großen Kartons und viel Füllmaterial bringt das spürbare Änderungen, die harte Leerraumgrenze folgt 2030.

Markus Hoffmann
Möbelschreiner & Wohnberater
Auf einen Blick
- Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR (VO (EU) 2025/40) unmittelbar in ganz Deutschland.
- Verpackungen müssen dann in Gewicht und Volumen auf das notwendige Minimum reduziert werden.
- Die feste Leerraumgrenze von 50 Prozent für Versandkartons greift erst ab dem 1. Januar 2030.
- Große Möbel wie Schränke, Regale und Betten sind wegen ihres Volumens besonders betroffen.





