
Neues Produktsicherheitsgesetz 2026: Was der Möbelkauf im Netz jetzt beachten muss
Seit dem 19. Februar 2026 gilt in Deutschland ein novelliertes Produktsicherheitsgesetz, das die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 national umsetzt. Es verpflichtet Online-Händler und Marktplätze zu vier festen Pflichtangaben in jedem Möbelangebot, verlangt deutschsprachige Sicherheitshinweise und ahndet Verstöße gegen die Rückrufpflicht mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Das novellierte Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist seit dem 19. Februar 2026 in Kraft und konkretisiert die EU-Verordnung (EU) 2023/988.
- Jedes Online-Möbelangebot muss vier Pflichtangaben zeigen: Hersteller, einen EU-Verantwortlichen, eine Produktkennung sowie Sicherheits- und Warnhinweise.
- Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache vorliegen, eine rein fremdsprachige Aufbauanleitung genügt nicht mehr.
- Online-Marktplätze müssen eine Kontaktstelle benennen und gemeldete gefährliche Produkte über das Safety-Gate-System entfernen.
- Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro, ein unterlassener Rückruf gefährlicher Produkte bis zu 100.000 Euro.




