
Digitaler Produktpass für Möbel: Was das EU-Register ab Juli 2026 bedeutet
Die Europäische Kommission muss bis zum 19. Juli 2026 ein zentrales EU-Register für digitale Produktpässe einrichten, so schreibt es Artikel 13 der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 vor. Möbel zählen zu den vorrangigen Produktgruppen. Ein eigener Produktpass mit Herkunfts-, Schadstoff- und Reparaturdaten wird für die Branche ab etwa 2028 erwartet.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Die EU-Kommission richtet bis zum 19. Juli 2026 das zentrale Register für digitale Produktpässe ein, festgelegt in Artikel 13 der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781.
- Möbel stehen im Arbeitsplan 2025 bis 2030 (angenommen am 16. April 2025) auf der Liste der vorrangigen Produktgruppen, neben Textilien, Reifen und Matratzen.
- Der Produktpass für Möbel wird über einen eigenen delegierten Rechtsakt geregelt, den die Kommission für etwa 2028 plant. Verpflichtend wird der Pass für die Branche voraussichtlich erst danach.
- Für Käufer soll der Produktpass per QR-Code Angaben zu Materialherkunft, Schadstoffen, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit sichtbar machen.




