
EU führt Herstellerverantwortung für Textilien ein: Das ändert sich für Heimtextilien
Seit dem 16. Oktober 2025 gilt die geänderte EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2025/1892). Die Richtlinie verpflichtet erstmals alle Hersteller von Textilien, für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte zu zahlen. Betroffen sind auch Heimtextilien wie Bettwäsche, Vorhänge und Bettdecken. Die nationalen Systeme müssen bis spätestens April 2028 stehen.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Seit dem 16. Oktober 2025 gilt die geänderte EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2025/1892) mit einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien.
- Hersteller zahlen künftig eine Gebühr pro Produkt, die Sammlung, Sortierung und Recycling finanziert.
- Betroffen sind auch Heimtextilien wie Bett- und Küchenwäsche, Decken und Vorhänge; Matratzen können die Länder freiwillig einbeziehen.
- Die nationalen Herstellersysteme müssen bis spätestens April 2028 arbeiten, in Deutschland gilt die getrennte Alttextilsammlung schon seit dem 1. Januar 2025.
- Die Gebühr ist öko-moduliert: Langlebige und gut recycelbare Textilien werden niedriger belastet als kurzlebige.




