

Seit dem 16. Oktober 2025 gilt die geänderte EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2025/1892). Die Richtlinie verpflichtet erstmals alle Hersteller von Textilien, für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte zu zahlen. Betroffen sind auch Heimtextilien wie Bettwäsche, Vorhänge und Bettdecken. Die nationalen Systeme müssen bis spätestens April 2028 stehen.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Textilien sind einer der ressourcenintensivsten Konsumbereiche in Europa. Die EU erzeugte 2019 rund 12,6 Millionen Tonnen Textilabfälle, wie die Europäische Kommission zur überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie berichtet, und nur etwa ein Fünftel davon wurde getrennt gesammelt. Der Rest landete überwiegend im Restmüll und damit in Verbrennung oder Deponie. Die neue Herstellerverantwortung verschiebt die Kosten für dieses Abfallproblem auf die Produzenten und schafft einen Anreiz, langlebiger und besser recycelbar zu produzieren. Für Käufer von Heimtextilien rücken damit Material und Verarbeitung stärker in den Fokus.
Mit der Richtlinie (EU) 2025/1892 führt die EU eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien ein. Hersteller müssen ab dann für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte zahlen. Die Regel gilt EU-weit einheitlich und erfasst neben Kleidung und Schuhen auch Heimtextilien wie Bettwäsche, Decken und Vorhänge.

Am 16. Oktober 2025 ist die Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie in Kraft getreten. Kern der Reform ist die erweiterte Herstellerverantwortung, kurz EPR. Wer Textilien in der EU in Verkehr bringt, trägt künftig die Kosten für deren spätere Sammlung, Sortierung und Verwertung. Bislang lag diese Last bei den Kommunen und damit bei der Allgemeinheit.
Konkret zahlt jeder Hersteller eine Gebühr für jedes Produkt, das er auf den Markt bringt. Aus diesen Gebühren finanzieren die Mitgliedstaaten flächendeckende Sammel- und Recyclingsysteme. Das Europäische Parlament beschloss die Regeln im September 2025, Rat und Kommission bestätigten sie anschließend. Ziel ist eine Kreislaufwirtschaft für Textilien, in der weniger Material im Restmüll verschwindet und mehr wiederverwendet oder recycelt wird.
Die Richtlinie gilt seit dem 16. Oktober 2025. Die Mitgliedstaaten haben 20 Monate Zeit, sie in nationales Recht zu übernehmen, und 30 Monate, um die Herstellersysteme aufzubauen. Damit müssen die EPR-Systeme bis spätestens April 2028 arbeiten. Kleinstunternehmen bekommen ein zusätzliches Jahr.
Die Umsetzung läuft gestaffelt. Nach dem Inkrafttreten am 16. Oktober 2025 haben die Mitgliedstaaten 20 Monate, um die Richtlinie in nationales Recht zu gießen, und 30 Monate, um die Herstellersysteme tatsächlich aufzubauen. Bis spätestens April 2028 müssen die EPR-Strukturen für Textilien und Schuhe stehen. Kleinstunternehmen erhalten für ihre Pflichten ein zusätzliches Jahr.
Ein Teil der Reform ist in Deutschland bereits Alltag. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die getrennte Sammlung von Alttextilien, verankert in Paragraf 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Das Bundesumweltministerium erklärt die getrennte Sammlung von Textilabfällen im Detail. Diese Sammelpflicht richtet sich zunächst an die Kommunen. Für die meisten Haushalte ändert sich an der Entsorgung im Alltag wenig, weil Altkleidercontainer und Sammelstellen längst existieren.
Die Herstellerverantwortung erfasst ein breites Textilspektrum: Bekleidung, Accessoires, Kopfbedeckungen und Schuhe, dazu Decken, Bett- und Küchenwäsche sowie Vorhänge. Damit fallen die meisten Heimtextilien unter die Regel. Für Matratzen können die Mitgliedstaaten zusätzlich eigene Herstellersysteme einrichten, verpflichtend ist das aber nicht.
Der Anwendungsbereich ist weit gefasst. Die Richtlinie nennt ausdrücklich Bekleidung und Accessoires, Kopfbedeckungen, Schuhe, Decken sowie Bett- und Küchenwäsche und Vorhänge. Für den Heimtextilbereich heißt das: Bettwäsche, Gardinen und Vorhänge, Bettdecken, Kissenbezüge sowie Tisch- und Küchenwäsche zählen dazu. Ausgenommen bleibt, was nicht als Textil im Sinne der Regel gilt, etwa fest verbaute technische Textilien.
Matratzen nehmen eine Sonderrolle ein. Die Mitgliedstaaten dürfen für Matratzenhersteller ebenfalls Systeme der Herstellerverantwortung schaffen, verpflichtend schreibt die EU das aber nicht vor. Ob Deutschland diesen Schritt geht, ist noch offen. Für Käufer bleibt die Botschaft einfach: Ein Großteil dessen, was im Schlaf- und Wohnzimmer an Textil zum Einsatz kommt, unterliegt bald einer geregelten Herstellerverantwortung.
Die EPR-Gebühr zahlen die Hersteller, nicht direkt die Käufer. Ein Teil davon kann über die Verkaufspreise weitergegeben werden, spürbar dürfte der Effekt bei einzelnen Heimtextilien aber gering ausfallen. Weil die Gebühr öko-moduliert ist, werden langlebige und gut recycelbare Produkte niedriger belastet als kurzlebige Wegwerfware.
Eine berechtigte Frage: Zahlt am Ende der Kunde? Die Gebühr trägt zunächst der Hersteller, für jedes in Verkehr gebrachte Produkt. Erfahrungsgemäß fließen solche Kosten teilweise in die Endpreise ein. Wie hoch der Aufschlag pro Bettbezug oder Vorhang ausfällt, steht aber noch nicht fest, weil die konkreten Gebührensätze erst mit dem Aufbau der nationalen Systeme festgelegt werden. Seriöse Zahlen dazu gibt es heute nicht.
Wichtig ist der Steuerungsgedanke dahinter. Die Gebühr wird öko-moduliert, sie richtet sich also nach Kriterien wie Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit. Ein robuster, sortenreiner Bettbezug wird damit günstiger eingestuft als ein billiges Mischgewebe, das schnell verschleißt. Für Hersteller entsteht ein finanzieller Anreiz, hochwertiger zu produzieren. Für Käufer kann sich langlebige Qualität mittelfristig auch preislich stärker lohnen.
Achte auf Langlebigkeit und Materialreinheit. Sortenreine Textilien aus reiner Baumwolle oder Leinen lassen sich besser recyceln als Mischgewebe. Pflegehinweise und eine solide Verarbeitung verlängern die Nutzungsdauer. Und wenn ein Stück ausgedient hat, gehört es in die getrennte Alttextilsammlung, nicht in den Restmüll.
Die neue Regel setzt bei den Herstellern an, aber auch beim Kauf lässt sich der Gedanke schon heute mittragen. Das wichtigste Kriterium ist die Materialreinheit. Ein Bezug aus reiner Baumwolle oder Leinen lässt sich am Ende leichter recyceln als ein Mischgewebe aus Baumwolle und Polyester, das sich in der Verwertung kaum trennen lässt. Wer auf sortenreine Stoffe achtet, kauft im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Ebenso zählt Langlebigkeit. Dichte Webung, saubere Nähte und ordentlich verarbeitete Reißverschlüsse entscheiden darüber, wie viele Waschgänge ein Textil übersteht. Wie du Qualität bei Stoffen erkennst und worauf es beim Schlafklima ankommt, ordnet unser Bettwäsche-Kaufberater ein. Und wenn ein Stück wirklich ausgedient hat, gehört es in den Altkleidercontainer oder zur kommunalen Sammlung, damit es überhaupt in den Recyclingkreislauf gelangt.
Die erweiterte Herstellerverantwortung, englisch Extended Producer Responsibility oder kurz EPR, verpflichtet Hersteller, für die gesamte Lebensdauer ihrer Produkte aufzukommen, auch für die Entsorgung. Bei Textilien bedeutet das: Wer Kleidung, Schuhe oder Heimtextilien in der EU verkauft, zahlt eine Gebühr, die Sammlung, Sortierung und Recycling finanziert. Die Höhe richtet sich nach Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit des Produkts.
Für deinen nächsten Kauf von Heimtextilien ändert die Reform kurzfristig wenig an der Kasse, langfristig aber viel am Angebot. Der finanzielle Druck auf kurzlebige Wegwerfware steigt, langlebige und recyclingfähige Produkte werden attraktiver. Diesen Weg kannst du heute schon mitgehen, indem du auf Material, Verarbeitung und die richtige Entsorgung achtest.
EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU
Europäisches Parlament
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Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt
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