Eine ausreichende Verstellbarkeit beinhaltet, dass Höhe und Neigung der Fußstellfläche unabhängig voneinander verstellt werden können. So steht es in der DGUV-Handlungshilfe, und der Satz hat einen praktischen Kern. Die Höhe löst dein Rechenergebnis aus dem letzten Abschnitt. Die Neigung sorgt dafür, dass der Fuß nicht flach auf einer waagerechten Platte liegt, sondern im leichten Winkel, wie er auch beim Stehen entsteht.
Im Regal sieht das so aus. 13 der 28 Modelle verstellen die Höhe, neun die Neigung, aber nur sieben beides. 13 verstellen weder das eine noch das andere, das ist knapp die Hälfte der Kategorie. Rechnet man die rutschhemmende Ausführung dazu, die dieselbe Quelle als Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit nennt, bleiben fünf. Mit belegter Auflagefläche von mindestens 45 mal 35 Zentimetern bleiben zwei von 28.
Es sind die beiden HOMCOM-Fußhocker, und einer davon zeigt im Datenblatt, wie die Angabe aussehen sollte: Neigung verstellbar von minus 30 bis plus 30 Grad, Höhe einstellbar auf 11, 13,5 und 17 Zentimeter, Anti-Rutsch-Pads, 34,90 Euro. Mit solchen Angaben lässt sich vor der Bestellung rechnen statt hinterher zurückschicken.
Die Gegenprobe liefert die Maclean MC-460 für 36,85 Euro. Sie verstellt den Neigungswinkel von plus 20 bis minus 20 Grad, aber die Höhe steht fest bei 12 Zentimetern. Wer neun braucht, sitzt zu hoch. Wer 15 braucht, zu tief.