
Neues Ökodesign-Gesetz ab 1. November 2026: Was für Leuchten gilt und was für Möbel noch nicht
Am 1. November 2026 tritt das neue Ökodesign-Gesetz in Kraft, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 191. Es gibt den Marktüberwachungsbehörden erstmals Bußgelder bis 100.000 Euro an die Hand. Im Einrichtungssortiment greift das Gesetz zuerst bei Leuchtmitteln, nicht bei Möbeln.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Das Ökodesign-Gesetz (ÖkodesignG) tritt am 1. November 2026 in Kraft. Verkündet wurde es am 26. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 191.
- Das Gesetz schreibt keine neuen Produktanforderungen vor. Es regelt, wie deutsche Behörden die bereits geltenden EU-Ökodesign-Vorgaben durchsetzen.
- Schwere Verstöße kosten künftig bis zu 100.000 Euro. Ab einem rechtskräftigen Bußgeld von 7.500 Euro droht Unternehmen der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre.
- Im Einrichtungsbereich gelten konkrete Ökodesign-Anforderungen bislang für Lichtquellen und Haushaltsgeräte. Für Möbel selbst gibt es sie noch nicht.
- Marktüberwachungsbehörden dürfen ausdrücklich Webcrawler einschließlich KI-Systemen einsetzen, um Angebote im Onlinehandel zu prüfen.
Warum es wichtig ist
Die EU-Ökodesign-Verordnung gilt seit Juli 2024 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Durchsetzen lässt sie sich aber nur, wenn ein nationales Gesetz festlegt, welche Behörde kontrolliert und was ein Verstoß kostet. Genau diese Lücke schließt das Ökodesign-Gesetz zum 1. November 2026. Für dich als Käuferin oder Käufer ändert sich dadurch kein Produkt über Nacht. Es ändert sich die Wahrscheinlichkeit, dass ein Anbieter die Regeln tatsächlich einhält, weil Verstöße jetzt spürbar teuer werden.





