Cyber Resilience Act: Meldepflicht für smarte Leuchten ab September 2026
Ab dem 11. September 2026 greift die erste harte Frist des Cyber Resilience Act. Hersteller vernetzter Produkte müssen aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken dann binnen 24 Stunden melden. Betroffen sind auch smarte Leuchten, Saugroboter, Fernseher und App-gesteuerte Waschmaschinen. Vollständig gilt die Verordnung (EU) 2024/2847 erst ab dem 11. Dezember 2027.
Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Ab dem 11. September 2026 gilt Artikel 14 der Verordnung (EU) 2024/2847. Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen binnen 24 Stunden melden, die vollständige Meldung folgt nach 72 Stunden.
- Erfasst sind alle Produkte mit digitalen Elementen, also auch smarte Leuchten, Saugroboter, Fernseher und Waschmaschinen mit App-Steuerung. Ersatzteile sind ausgenommen.
- Der Hersteller muss betroffene Nutzer selbst informieren. Versäumt er das, dürfen die nationalen CSIRT-Stellen die Information übernehmen.
- Die Pflicht, Schwachstellen mindestens fünf Jahre lang zu behandeln, greift erst am 11. Dezember 2027, wenn die Verordnung vollständig gilt.



