KI-Verordnung seit dem 2. August 2026: Was sie für KI-Bilder und Chatbots im Möbelkauf bedeutet
Seit dem 2. August 2026 gilt die EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 in vollem Umfang. Wer online Möbel kauft, muss ab sofort erkennen können, ob ein Beratungs-Chatbot eine Maschine ist und ob ein Wohnzimmerfoto von einer KI erzeugt wurde. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 15 Millionen Euro. Die Bundesnetzagentur überwacht die Regeln in Deutschland.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. August 2026 in vollem Umfang, das deutsche Durchführungsgesetz KI-MIG seit dem 29. Juli 2026.
- Artikel 50 Absatz 2 verpflichtet die Anbieter von KI-Systemen, synthetische Bild-, Ton-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar als künstlich erzeugt zu kennzeichnen.
- Chatbots müssen dir spätestens bei der ersten Interaktion mitteilen, dass du mit einem KI-System sprichst, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
- KI zur Kreditwürdigkeitsprüfung gilt seit dem 2. August 2026 als Hochrisiko-System nach Anhang III Nummer 5 Buchstabe b, was Möbelfinanzierungen betrifft.
- Verstöße gegen Artikel 50 kosten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; Beschwerden nimmt die Bundesnetzagentur entgegen.


