0-Prozent-Finanzierung im Möbelhaus: Was sich am 20. November 2026 ändert
Ab dem 20. November 2026 fällt die 0-Prozent-Finanzierung im Möbelhaus unter das Verbraucherkreditrecht. Die EU-Richtlinie 2023/2225 bezieht zins- und gebührenfreie Kredite, Kleinkredite bis 200 Euro und Buy-now-pay-later-Modelle ein. Den Bundestag passierte das deutsche Umsetzungsgesetz am 17. April 2026. Möbelhäuser müssen ihre Ratenangebote dann neu aufsetzen.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Ab dem 20. November 2026 gelten zins- und gebührenfreie Händlerfinanzierungen rechtlich als Verbraucherdarlehen.
- Neu erfasst sind laut Bundesregierung Kleinkredite bis 200 Euro, Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten und Buy-now-pay-later-Modelle.
- Der Bundestag beschloss das Umsetzungsgesetz am 17. April 2026, der Bundesrat stimmte anschließend zu.
- Kreditverträge, die am 20. November 2026 bereits bestehen, bleiben im alten Recht.
- Die Widerrufsfrist bei fehlerhaften Pflichtangaben wird auf maximal zwölf Monate und 14 Tage begrenzt.



