Das hängt am Anmeldeverfahren. Ist die Plattform im Import-One-Stop-Shop registriert oder kommt die Ware als Postsendung, greift der Pauschalsatz von 3 Euro und die Abgaben stecken in der Regel schon im Kaufpreis. Ohne dieses Verfahren meldet der Paketdienst an und stellt zusätzlich sein eigenes Entgelt in Rechnung.
Die Verordnung (EU) 2026/382 knüpft den Pauschalsatz an bestimmte Verfahren, insbesondere an im Import-One-Stop-Shop registrierte Unternehmen und an Postsendungen. Große Versandplattformen nutzen dieses Verfahren üblicherweise, weil sie sonst jede Sendung einzeln regulär anmelden müssten.
Für dich als Empfänger ist der Unterschied an der Haustür spürbar. Läuft die Anmeldung über die Plattform, siehst du die Abgaben idealerweise schon im Warenkorb. Läuft sie über den Paketdienst, kommt zum Zoll ein Auslagen- oder Bearbeitungsentgelt des Dienstleisters, das der Zoll selbst nicht erhebt und auch nicht deckelt.
Prüfe deshalb vor dem Kauf, ob der Endpreis mit Einfuhrabgaben ausgewiesen ist. Fehlt der Hinweis, kalkuliere 3 Euro je Warenart plus 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer ein. Ein Blick in die Sendungsverfolgung hilft ebenfalls: Taucht dort ein Verzollungsstatus auf, läuft die Anmeldung über den Dienstleister und ein Entgelt ist wahrscheinlich. Wie sich Versandregeln parallel ändern, steht im Beitrag zu den neuen EU-Verpackungsregeln für den Möbelversand.