

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der EU keine Zollfreigrenze von 150 Euro mehr. Die Verordnung (EU) 2026/382 des Rates streicht die Befreiung ersatzlos. Bis zum 1. Juli 2028 greift stattdessen ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenart in der Sendung. Betroffen ist vor allem günstige Deko aus Drittländern.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Für Möbelkäufer klingt eine Zollreform nach Bürokratie, die andere betrifft. Diese hier landet direkt auf der Rechnung. Wer Vasen, Bilderrahmen, Kunstpflanzen oder Kissenhüllen direkt bei einer Versandplattform außerhalb der EU bestellt, zahlt seit dem 1. Juli 2026 auf jede einzelne Warenart 3 Euro Zoll. Bei Deko liegt der Stückpreis oft unter 15 Euro, der Aufschlag entspricht also schnell einem Viertel des Warenwerts. Und weil solche Bestellungen selten aus einem einzigen Artikel bestehen, addiert sich der Pauschalsatz.
Weggefallen ist die Einfuhrabgabenfreiheit für Sendungen bis 150 Euro Sachwert. Artikel 1 der Verordnung (EU) 2026/382 streicht das entsprechende Kapitel der Zollbefreiungsverordnung (EG) Nr. 1186/2009. Seither ist jede Sendung aus einem Drittland zollpflichtig, unabhängig vom Warenwert. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt ohnehin schon seit 2021 ab dem ersten Cent an.
Der Rat der Europäischen Union hat die Verordnung (EU) 2026/382 am 11. Februar 2026 erlassen, im Amtsblatt stand sie am 18. Februar 2026. Politisch vorgezogen hatten den Termin die Finanzminister im ECOFIN-Rat am 12. Dezember 2025. Ursprünglich sollte die Freigrenze erst mit der großen EU-Zollreform 2028 fallen.
An der Haustür ändert das die Rechnung. Bislang blieb ein Paket mit einer Vase für 14 Euro abgabenfrei. Jetzt nicht mehr. Die Generalzolldirektion hält auf zoll.de fest, dass die Einfuhrabgabenfreiheit mit Wirkung zum 1. Juli 2026 vollständig entfällt.
Eine Abgrenzung lohnt sich, weil beides gern verwechselt wird. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind zwei getrennte Abgaben. Die frühere 22-Euro-Grenze für die Einfuhrumsatzsteuer ist bereits zum 1. Juli 2021 gefallen. Bis Ende Juni 2026 galt deshalb die Mischlage, dass auf eine 30-Euro-Sendung zwar Umsatzsteuer anfiel, aber kein Zoll. Diese Lücke ist geschlossen. Neu ist allein der Zoll, und der trifft jetzt auch das Zehn-Euro-Mitbringsel.
Der Pauschalsatz von 3 Euro gilt je Warenart in der Sendung, also je angemeldeter Position der Zollanmeldung, nicht je Paket. Die Stückzahl innerhalb einer Position spielt keine Rolle. Ein Paket mit fünf unterschiedlichen Deko-Artikeln kostet deshalb 15 Euro Zoll, ein Paket mit fünf gleichen Vasen nur 3 Euro.
Das Bundesministerium der Finanzen rechnet den Unterschied auf seiner Themenseite zum Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze an einem Textilbeispiel vor: Zehn Paar Socken kosten 3 Euro Zoll. Zehn Paar Socken plus zwei Kabelbinder plus vier Hosen kosten 9 Euro, weil drei Warenarten angemeldet werden.
Übertragen auf eine typische Deko-Bestellung sind Vase, Bilderrahmen, Kunstpflanze, Kerzenhalter und Wanduhr fünf Positionen. Macht 15 Euro Zoll, plus Einfuhrumsatzsteuer auf den Warenwert. Bei einem Warenkorb von 60 Euro sind das rund 25 Prozent Aufschlag allein durch den Zoll.
Die verbreitete Formel vom Drei-Euro-Paketzoll führt deshalb in die Irre. Wer wenige Stück einer Sorte bestellt, kommt günstig weg. Wer bunt mischt, zahlt pro Sorte. Für Sammelbestellungen kleiner Deko-Artikel unter 20 Euro dreht das die Kalkulation um. Entscheidend ist dabei nicht, was du bestellst, sondern wie die Sendung angemeldet wird. Zwei optisch verschiedene Vasen derselben Warennummer bleiben eine Position.
Am stärksten betroffen sind Warengruppen mit niedrigem Stückpreis und hoher Sortenvielfalt. Dazu zählen Vasen, Bilderrahmen, Kunstpflanzen, Kerzenhalter, Kissenhüllen und kleine Leuchten. Je niedriger der Einzelpreis, desto größer der relative Aufschlag durch die 3 Euro. Große Einzelmöbel spüren die Pauschale dagegen kaum.

Rechne den Aufschlag als Prozentsatz, dann wird die Verteilung sichtbar. Bei einer Kunstpflanze für 9 Euro entsprechen 3 Euro Zoll einem Drittel des Warenwerts. Bei einem Sideboard für 300 Euro sind es ein Prozent. Die Abgabe wirkt regressiv, sie belastet das Billige stärker als das Teure.
Genau in diesem unteren Preisband liegt der Direktimport-Schwerpunkt. Kunstpflanzen bis 100 Euro, Bilderrahmen unter 20 Euro und Bettlaken unter 100 Euro sind klassische Kleinsendungsware. Auch bei Leuchten landen viele Bestellungen im zweistelligen Bereich.
Für deutsche Händler verschiebt sich damit die Vergleichsrechnung. Ein Direktimport, der bisher 4 Euro billiger war als das Angebot im Inland, ist es nach Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr. Wer die Sicherheitskennzeichnung mitdenkt, findet die Anforderungen im Beitrag zur Produktsicherheit beim Möbelkauf im Netz. Auch bei Vasen bis 50 Euro lohnt der Blick auf den Endpreis statt auf den Artikelpreis, weil die Abgaben erst nach der Bestellung sichtbar werden.
Ab November 2026 ist eine EU-Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen vorgesehen, mit der die Zollverwaltungen ihren Aufwand decken sollen. Sie kommt zum Pauschalzoll hinzu. Die genaue Höhe legt die Europäische Kommission fest. Ab dem 1. Juli 2028 soll dann das reguläre Zollrecht auch für Sendungen unter 150 Euro gelten.
Das Bundesministerium der Finanzen nennt für die Bearbeitungsgebühr den Zeitpunkt November 2026. Sie ist als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand gedacht, den die Mengen verursachen. Nach EU-Angaben kamen 2025 rund 5,8 Milliarden Kleinsendungen mit geringem Warenwert in die Union. Nach den bisherigen Plänen soll die Gebühr bei den Versendern außerhalb der EU erhoben werden und nicht beim Empfänger, die endgültige Höhe legt die Europäische Kommission fest.
Die Übergangsphase endet am 1. Juli 2028. Danach greift laut Artikel 2 der Verordnung (EU) 2026/382 kein Pauschalsatz mehr, sondern der reguläre Zolltarif nach Warennummer. Für Wohnaccessoires bedeutet das je nach Material und Position unterschiedliche Sätze statt eines glatten Betrags. Kalkulierbarer wird es dadurch nicht.
Wer gerade plant, größere Mengen Deko direkt zu importieren, sollte den Zeitplan kennen. Bis Juli 2028 ist der Pauschalsatz die Obergrenze pro Warenart. Danach hängt der Betrag am Warenwert. Für teurere Sendungen kann das reguläre Recht sogar günstiger ausfallen als 3 Euro pro Position.
Das hängt am Anmeldeverfahren. Ist die Plattform im Import-One-Stop-Shop registriert oder kommt die Ware als Postsendung, greift der Pauschalsatz von 3 Euro und die Abgaben stecken in der Regel schon im Kaufpreis. Ohne dieses Verfahren meldet der Paketdienst an und stellt zusätzlich sein eigenes Entgelt in Rechnung.
Die Verordnung (EU) 2026/382 knüpft den Pauschalsatz an bestimmte Verfahren, insbesondere an im Import-One-Stop-Shop registrierte Unternehmen und an Postsendungen. Große Versandplattformen nutzen dieses Verfahren üblicherweise, weil sie sonst jede Sendung einzeln regulär anmelden müssten.
Für dich als Empfänger ist der Unterschied an der Haustür spürbar. Läuft die Anmeldung über die Plattform, siehst du die Abgaben idealerweise schon im Warenkorb. Läuft sie über den Paketdienst, kommt zum Zoll ein Auslagen- oder Bearbeitungsentgelt des Dienstleisters, das der Zoll selbst nicht erhebt und auch nicht deckelt.
Prüfe deshalb vor dem Kauf, ob der Endpreis mit Einfuhrabgaben ausgewiesen ist. Fehlt der Hinweis, kalkuliere 3 Euro je Warenart plus 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer ein. Ein Blick in die Sendungsverfolgung hilft ebenfalls: Taucht dort ein Verzollungsstatus auf, läuft die Anmeldung über den Dienstleister und ein Entgelt ist wahrscheinlich. Wie sich Versandregeln parallel ändern, steht im Beitrag zu den neuen EU-Verpackungsregeln für den Möbelversand.
Der Sachwert ist der reine Warenwert einer Sendung ohne Transport- und Versicherungskosten, sofern diese getrennt ausgewiesen sind. An ihm hing die alte 150-Euro-Grenze, und an ihm hängt auch die Obergrenze für den Pauschalzoll von 3 Euro je Warenart.
Der Direktimport kleiner Wohnaccessoires ist seit dem 1. Juli 2026 keine automatische Ersparnis mehr. Rechne vor jeder Bestellung aus einem Drittland den Zoll auf die Zahl der Warenarten hoch, nicht auf die Zahl der Pakete. Bei Sammelbestellungen mit vielen verschiedenen Kleinteilen kippt die Rechnung am schnellsten.
Generalzolldirektion (Zoll online)
Bundesministerium der Finanzen
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