
Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze: Was Deko und Kleinmöbel aus Drittländern jetzt kosten
Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der EU keine Zollfreigrenze von 150 Euro mehr. Die Verordnung (EU) 2026/382 des Rates streicht die Befreiung ersatzlos. Bis zum 1. Juli 2028 greift stattdessen ein Pauschalzoll von 3 Euro je Warenart in der Sendung. Betroffen ist vor allem günstige Deko aus Drittländern.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 Euro Sachwert ist zum 1. Juli 2026 ersatzlos gestrichen worden.
- Bis zum 1. Juli 2028 gilt übergangsweise ein Pauschalzoll von 3 Euro, fällig je Warenart in der Sendung und nicht je Paket.
- Eine gemischte Deko-Bestellung mit fünf verschiedenen Artikeln kostet damit 15 Euro Zoll, unabhängig von der Stückzahl je Position.
- Zur Einfuhrumsatzsteuer kommt der Zoll obendrauf. Die Umsatzsteuer fällt bereits seit dem 1. Juli 2021 ab dem ersten Cent an.
- Ab November 2026 ist zusätzlich eine EU-Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen vorgesehen.




