Immer dann, wenn der Zuschlag höher ist als der Betrag, der bis zur Schwelle fehlt. Bei einem Aufschlag von 3,95 Euro und sieben Euro Abstand zur Grenze zahlst du für das Aufstocken drei Euro mehr, bekommst dafür aber Ware statt einer Gebühr.
Die Rechnung braucht keine zwei Minuten. Im Gerichtsfall kostete der Artikel 14,90 Euro, die Schwelle lag bei 29 Euro, der Zuschlag bei 3,95 Euro. Wer für 14,10 Euro nachlegte, sparte die Gebühr und erhielt Gegenwert. Wer stattdessen zweimal einzeln bestellte, zahlte den Zuschlag doppelt.
Zwei Fälle brechen diese Logik. Erstens die Sammelbestellung über mehrere Händler: Jeder Warenkorb hat seine eigene Schwelle, drei kleine Bestellungen bei drei Shops bedeuten oft drei Zuschläge. Zweitens sperrige Ware, bei der die Spedition nach Größe abrechnet. Dort hilft Aufstocken nicht, weil die Kosten am Volumen hängen und nicht am Warenwert. Ein Blick auf die Versandbedingungen ersetzt hier die Faustregel.
Dass Verpackung und Versand ohnehin in Bewegung sind, zeigt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR, die seit dem 12. August 2026 gilt und den Leerraum in Versandkartons begrenzt. An den Lieferkosten ändert das kurzfristig nichts. Sie stehen weiterhin in einer eigenen Zeile, die kein Rabatt-Etikett abbildet und die du vor dem Kauf selbst nachrechnen musst.