
Kleiderschrank-Sale 2026: Was der durchgestrichene UVP nach dem Kölner Urteil noch aussagt
Das Oberlandesgericht Köln hat am 15. Mai 2026 entschieden, dass ein durchgestrichener UVP keine Preisermäßigung im Sinne von § 11 Absatz 1 der Preisangabenverordnung ist (Az. 6 U 92/25). Wer so wirbt, muss den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nicht nennen. Im Kleiderschrank-Sale sagt der Streichpreis damit noch weniger über die Ersparnis.

Anna Weber
Innenarchitektin & Schlafberaterin
Auf einen Blick
- Das OLG Köln hat am 15. Mai 2026 entschieden, dass ein Rabatt auf die UVP des Herstellers nicht unter die 30-Tage-Bestpreisregel des § 11 PAngV fällt (Az. 6 U 92/25). Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.
- Von 25.038 kaufbaren Kleiderschrank-Varianten im möbelguru-Sortiment tragen 21.584 einen Streichpreis, 16.330 davon einen Nachlass von mindestens 40 Prozent.
- Nur 479 dieser 16.330 Schränke sind in sechs Monaten tatsächlich um mindestens 20 Prozent im Preis gefallen. 1.246 kosten heute mehr als vor einem halben Jahr.
- Aussagekräftig ist die eigene Preiskurve eines Modells, nicht die Rabattzahl daneben. Bei zwei gleich teuren Schränken entscheiden Korpusmaß, Innenausstattung und Lieferart über den Wert.
Warum es wichtig ist
Ein Kleiderschrank ist für die meisten Haushalte ein Kauf mit vierstelligem Rahmen, der zehn Jahre und länger stehen bleibt. Bei so teuren Möbeln wirkt eine Prozentzahl besonders stark. Wer 68 Prozent Nachlass liest, rechnet meist nicht mehr nach, ob der Preis selbst gefallen ist. Das Urteil aus Köln trennt zwei Fälle, die im Sale nebeneinander stehen. Senkt ein Händler seinen eigenen Preis, greift die Nachweispflicht des § 11 PAngV. Steht daneben nur die Herstellerempfehlung, greift sie nach Auffassung des 6. Zivilsenats nicht.





