
EU-Entwaldungsverordnung: Was der verschobene Holznachweis ab Ende 2026 für Massivholzmöbel bedeutet
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gilt für große Möbelhändler erst ab dem 30. Dezember 2026, für kleine Betriebe ab dem 30. Juni 2027. Das EU-Parlament beschloss die zweite Verschiebung am 17. Dezember 2025 mit 405 zu 242 Stimmen und vereinfachte zugleich die Nachweispflichten für Holz und Möbel.
Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Die EUDR verpflichtet Händler, für Holzmöbel die genaue Herkunft des Holzes nachzuweisen und zu belegen, dass dafür nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet wurde.
- Große und mittlere Unternehmen müssen die Regeln ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen, kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2027.
- Im Dezember 2025 verschoben EU-Parlament und Rat die Verordnung ein zweites Mal um ein Jahr und strichen mehrere Nachweispflichten.
- Für dich als Käufer ändert sich am Bestellvorgang nichts: Die Nachweispflicht trägt der Handel, nicht der Endkunde.




