
EU-Entwaldungsverordnung: Was der verschobene Holznachweis ab Ende 2026 für Massivholzmöbel bedeutet
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gilt für große Möbelhändler erst ab dem 30. Dezember 2026, für kleine Betriebe ab dem 30. Juni 2027. Das EU-Parlament beschloss die zweite Verschiebung am 17. Dezember 2025 mit 405 zu 242 Stimmen und vereinfachte zugleich die Nachweispflichten für Holz und Möbel.
Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Die EUDR verpflichtet Händler, für Holzmöbel die genaue Herkunft des Holzes nachzuweisen und zu belegen, dass dafür nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet wurde.
- Große und mittlere Unternehmen müssen die Regeln ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen, kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2027.
- Im Dezember 2025 verschoben EU-Parlament und Rat die Verordnung ein zweites Mal um ein Jahr und strichen mehrere Nachweispflichten.
- Für dich als Käufer ändert sich am Bestellvorgang nichts: Die Nachweispflicht trägt der Handel, nicht der Endkunde.
Warum es wichtig ist
Möbel sind eines der wenigen Alltagsprodukte aus dem Wohnbereich, die direkt unter die EU-Entwaldungsverordnung fallen. Deutschland importiert einen großen Teil seiner Holzmöbel, und genau diese Lieferketten muss der Handel künftig belegen. Die zweite Verschiebung im Dezember 2025 hat den Zeitplan entspannt, das Ziel aber nicht verändert.




