
EU halbiert Formaldehyd-Grenzwert für Möbel ab August 2026
Ab dem 6. August 2026 gilt in der gesamten EU ein halbierter Formaldehyd-Grenzwert für Möbel und Holzwerkstoffe: maximal 0,062 mg pro Kubikmeter Raumluft, festgelegt in REACH-Anhang XVII Eintrag 77 durch die Verordnung (EU) 2023/1464. Hersteller von Spanplatten, Schränken und Küchen müssen ihre Emissionen nachweislich unter diese Schwelle drücken.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Ab dem 6. August 2026 gilt EU-weit ein Formaldehyd-Grenzwert von 0,062 mg/m³ für Möbel und Holzwerkstoffe.
- Der Wert halbiert den bisherigen deutschen Richtwert von 0,124 mg/m³ und steht in REACH-Anhang XVII Eintrag 77.
- Betroffen sind vor allem Spanplatten- und MDF-Möbel wie Schränke, Küchen und Kinderzimmermöbel.
- Massivholz und emissionsarm zertifizierte Werkstoffe liegen meist deutlich unter dem Grenzwert.
- Straßenfahrzeuge folgen ein Jahr später, ab dem 6. August 2027.
Warum es wichtig ist
Formaldehyd reizt Augen und Atemwege und gilt seit 2014 EU-weit als krebserzeugend. Der neue Grenzwert senkt die zulässige Ausdünstung aus neuen Möbeln auf die Hälfte des bisherigen deutschen Richtwerts. Für Käufer heißt das konkret weniger Schadstoff in der Luft eines frisch eingerichteten Schlaf- oder Kinderzimmers, in dem viele Stunden am Stück verbracht werden.




