Die Sicherheitsstufe beschreibt eine einzige Größe: wie groß ein Papierschnipsel nach der Vernichtung höchstens sein darf. P-4 erlaubt maximal 160 Quadratmillimeter pro Partikel, P-5 nur noch 30. Alles andere, was auf dem Karton steht, also Blattleistung, Behältervolumen oder Lautstärke, sagt über die Sicherheit nichts aus.
Die Norm gilt seit Oktober 2012 und hat die alte DIN 32757 abgelöst. Sie sortiert Datenträger zuerst nach Material und vergibt dafür eigene Buchstaben. P steht für Papier, F für Filme, O für optische Medien wie CDs, T für magnetische Datenträger, H für Festplatten, E für elektronische Speicher wie USB-Sticks. Für den Schreibtisch zu Hause zählt fast immer nur das P.
Innerhalb der Materialklasse P gibt es sieben Stufen. Die Übersicht der DIN 66399 nennt pro Stufe zwei Grenzwerte, die alternativ gelten: eine maximale Partikelfläche und eine maximale Streifenbreite. P-2 erlaubt Streifen bis 6 Millimeter Breite oder Partikel bis 800 Quadratmillimeter. P-4 verlangt höchstens 160 Quadratmillimeter bei maximal 6 Millimeter Streifenbreite. P-5 zieht die Grenze bei 30 Quadratmillimetern und 2 Millimetern. Ganz oben, bei P-7, darf ein Schnipsel nicht größer als 5 Quadratmillimeter sein, also etwa 0,8 mal 6 Millimeter.
Daneben kennt die Norm drei Schutzklassen. Klasse 1 meint interne Unterlagen, Klasse 2 vertrauliche Daten, Klasse 3 streng vertrauliche. Die Schutzklasse sagt, wie schutzbedürftig eine Information ist. Die Sicherheitsstufe sagt, was die Maschine damit macht. Wer zu Hause Kontoauszüge, Arztbriefe und Gehaltsabrechnungen wegwirft, bewegt sich in Schutzklasse 2.
Tempo, Lautstärke, Behältergröße und Verarbeitung stecken in der Stufe ausdrücklich nicht drin. Ein Gerät aus dem Bürobedarf kann 15 Blatt am Stück ziehen und dabei trotzdem nur P-2 liefern, während ein kleines Homeoffice-Modell mit 6 Blatt Kapazität sauber P-4 schafft. Blattleistung und Sicherheitsstufe laufen unabhängig voneinander, und wer sie verwechselt, kauft an seinem eigenen Bedarf vorbei.