
Wohnwand-Rabatte 2026: Was der UVP-Streichpreis nach dem Würzburger Urteil noch wert ist
Das Landgericht Würzburg hat am 17. Juli 2026 entschieden, dass Möbelhändler nicht mit einer UVP werben dürfen, wenn das Möbelstück als Eigenmarke nur im eigenen Konzern erhältlich ist. Von 562 Wohnwänden in unserem Preisvergleich tragen 428 genau solche Handelsmarken, 393 davon mit Rabatt-Etikett. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Das Landgericht Würzburg untersagte am 17. Juli 2026 die UVP-Werbung für Eigenmarken-Möbel, weil es für ein nur konzernintern verkauftes Möbelstück keinen Marktpreis gibt (Az. 14 O 1180/25, nicht rechtskräftig).
- 428 der 562 Wohnwände in unserem Preisvergleich laufen unter Handelsmarken. 393 davon tragen ein Rabatt-Etikett, bei den übrigen 134 Wohnwänden sind es nur 21.
- Von den 218 Wohnwänden mit mindestens 40 Prozent Nachlass sind 125 über zwölf Monate nicht billiger geworden. Nur 10 sind tatsächlich um 20 Prozent oder mehr gefallen.
- Die 30-Tage-Regel aus § 11 PAngV greift nur bei eigenen Preissenkungen, nicht bei einer UVP als Streichpreis. Das Würzburger Urteil setzt deshalb am Irreführungsverbot an.
- Aussagekräftig ist nicht die Prozentzahl, sondern die Preisentwicklung: der aktuelle Preis im Vergleich zu dem, was dieselbe Wohnwand vor sechs und zwölf Monaten gekostet hat.




