
Insolvenz bei Himolla: Was das Schutzschirmverfahren für Käufer bedeutet
Der bayerische Polstermöbelhersteller Himolla hat am 26. Juni 2026 am Amtsgericht Landshut ein Schutzschirmverfahren beantragt. Rund 850 Beschäftigte am Stammsitz in Taufkirchen erhalten für Juni, Juli und August 2026 Insolvenzgeld. Die Produktion läuft weiter, die Geschäftsführung bleibt im Amt und will das Unternehmen aus eigener Kraft sanieren.

Laura Fischer
Einrichtungsberaterin & Ergonomie-Expertin
Auf einen Blick
- Himolla hat am 26. Juni 2026 beim Amtsgericht Landshut ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt.
- Rund 850 Beschäftigte in Taufkirchen erhalten für Juni, Juli und August 2026 Insolvenzgeld; die Produktion läuft unverändert weiter.
- Die gesetzliche Gewährleistung schuldet der Möbelhändler, nicht der Hersteller. Sie bleibt vom Verfahren unberührt.
- Himolla reiht sich in eine Insolvenzwelle der deutschen Möbelbranche ein, nach Hülsta, König + Neurath und Interlübke.




