
Neues Produkthaftungsgesetz ab 9. Dezember 2026: Was sich für Möbelkäufer ändert
Der Bundestag berät seit dem 4. März 2026 den Entwurf eines neuen Produkthaftungsgesetzes (Drucksache 21/4297). Es soll am 9. Dezember 2026 in Kraft treten und das Gesetz von 1989 ablösen. Für Möbelkäufer entfallen damit die 500 Euro Selbstbeteiligung bei Sachschäden und die Haftungsobergrenze von 85 Millionen Euro. Verabschiedet ist das Gesetz allerdings noch nicht.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Das neu gefasste Produkthaftungsgesetz soll am 9. Dezember 2026 in Kraft treten. Es ist die erste grundlegende Überarbeitung seit 1989.
- Die 500 Euro Selbstbeteiligung bei Sachschäden entfällt, ebenso die Haftungsobergrenze von 85 Millionen Euro bei Personenschäden.
- Neben dem Hersteller können Importeure, Fulfilment-Dienstleister und bestimmte Online-Plattformen haften, wenn der Produzent außerhalb der EU sitzt.
- Software gilt künftig als Produkt. Damit fällt auch die Steuerung vernetzter Leuchten und elektrisch verstellbarer Möbel unter die Produkthaftung.
- Die neuen Regeln greifen nur für Möbel, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. Für vorhandene Möbel bleibt das alte Recht maßgeblich.
Warum es wichtig ist
Möbel gehören zu den Produkten, bei denen die Produkthaftung praktisch wird. Sie stehen jahrzehntelang in der Wohnung, sie sind schwer, und wenn etwas schiefgeht, trifft es meist Menschen und nicht nur das Produkt selbst. Ein kippender Schrank oder eine brechende Hochbettleiter fällt nicht unter das Kaufrecht. Darüber entscheidet das Produkthaftungsgesetz, und genau dieses Gesetz wird gerade zum ersten Mal seit 1989 neu geschrieben.





