Löst sich bei einem neuen Kleiderschrank die Kleiderstange, ist das ein Sachmangel. Dafür ist der Händler zuständig, und es gilt das Gewährleistungsrecht, über das wir im Zusammenhang mit dem Recht auf Reparatur berichtet haben. Kippt derselbe Schrank dagegen um, weil die Wandbefestigung konstruktiv zu schwach ausgelegt war, und verletzt dabei ein Kind, dann greift die Produkthaftung gegen den Hersteller.
Entscheidend ist der Fehlerbegriff. Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die berechtigterweise erwartet werden darf. Bei Hochbetten betrifft das etwa die Belastbarkeit der Leitersprossen, bei Schränken die mitgelieferte Kippsicherung. Verschulden muss der Geschädigte nicht nachweisen. Die Haftung ist verschuldensunabhängig.
Davon wiederum getrennt läuft das öffentliche Sicherheitsrecht. Welche Anforderungen ein Möbelstück erfüllen muss, bevor es überhaupt verkauft werden darf, regelt die EU-Produktsicherheitsverordnung. Die Produkthaftung setzt später an, nämlich dann, wenn der Schaden schon eingetreten ist. Beide Regelwerke können denselben Vorfall betreffen, führen aber zu unterschiedlichen Ansprüchen gegen unterschiedliche Beteiligte.