
Neue EU-Regeln für Armaturen: Ab Ende 2026 gelten europäische Positivlisten
Ab dem 31. Dezember 2026 lösen europäische Positivlisten die nationalen UBA-Bewertungsgrundlagen für Materialien mit Trinkwasserkontakt ab. Grundlage ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/367 der Europäischen Kommission vom 23. Januar 2024. Armaturen, die ab diesem Stichtag erstmalig in Verkehr kommen, müssen nach dem europäischen Verfahren zertifiziert und gekennzeichnet sein.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Am 31. Dezember 2026 lösen europäische Positivlisten die nationalen UBA-Bewertungsgrundlagen für Materialien mit Trinkwasserkontakt ab.
- Armaturen, die ab diesem Datum erstmalig in Verkehr gebracht werden, müssen nach dem europäischen Verfahren zertifiziert und mit einem einheitlichen Symbol gekennzeichnet sein.
- Produkte, deren Konformität mit den UBA-Bewertungsgrundlagen am 31. Dezember 2026 nachgewiesen ist, dürfen national noch bis zum 31. Dezember 2032 verwendet werden.
- In Deutschland gilt ab dem 12. Januar 2028 ein abgesenkter Bleigrenzwert von 5,0 µg/l im Trinkwasser; Produkte aus bestimmten bleihaltigen Legierungen dürfen dann nicht mehr eingebaut werden.
- Für den Armaturenkauf ändert sich kurzfristig wenig. Wer eine Armatur fest verbaut, sollte trotzdem auf den Werkstoff und das Prüfzeichen achten.
Warum es wichtig ist
Eine Armatur ist kein Möbelstück, das man nach zwei Jahren austauscht. Sie bleibt oft fünfzehn Jahre oder länger in der Wand, und das Wasser, das durch sie läuft, landet im Glas. Deshalb reicht dieser Stichtag weiter, als seine trockene Aktenlage vermuten lässt. Er entscheidet darüber, welche Werkstoffe überhaupt noch verbaut werden dürfen, und er verschiebt die Verantwortung für den Nachweis von einer nationalen Behörde auf ein europäisches Verfahren.




