
Entwaldungsgesetz 2026: Kabinett macht den Holznachweis für Möbel strafbewehrt
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Entwaldungsverordnung beschlossen. Ab dem 30. Dezember 2026 müssen große und mittlere Möbelhändler für jedes Holzprodukt eine Sorgfaltserklärung abgeben. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung kontrolliert das, bei Verstößen drohen Bußgelder und Freiheitsstrafen. An der Ladentheke ändert sich zunächst wenig.

Thomas Klein
Möbelexperte & Materialwissenschaftler
Auf einen Blick
- Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen. In Kraft treten soll er am 30. Dezember 2026, dem Tag, an dem die EU-Entwaldungsverordnung für große und mittlere Unternehmen greift.
- Die Nachweispflicht trifft Hersteller und Händler, nicht dich als Käufer. Die Sorgfaltserklärung läuft über ein EU-Informationssystem, nicht über den Kassenbon.
- Entwaldungsfrei heißt in der Verordnung: Es wurde nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald in landwirtschaftliche Nutzfläche umgewandelt. Ein Nachhaltigkeitssiegel ist das nicht.
- Deutschland gilt als Land mit geringem Entwaldungsrisiko. Die Kontrollquote liegt hier bei einem Prozent der Marktteilnehmer, bei Hochrisikoländern sind es neun Prozent.
- Der Entwurf staffelt Bußgelder von 20.000 bis 100.000 Euro und sieht Freiheitsstrafen vor. Waldbesitzerverbände halten die Strafandrohung für existenzgefährdend.
Warum es wichtig ist
Massivholz ist das Sortiment, in dem diese Verordnung zuerst ankommt. Holz gehört zu den sieben erfassten Rohstoffen, und die Bundesregierung führt Möbel ausdrücklich als betroffenes Erzeugnis auf. Wer im Winter einen Eichentisch bestellt, kauft aus einem Sortiment, dessen Lieferketten gerade neu dokumentiert werden. Dokumentation kostet Zeit und Geld, und beides landet am Ende im Preis. Gleichzeitig verspricht der Begriff entwaldungsfrei mehr, als die Verordnung tatsächlich prüft.





